Sprechzeiten | Anmeldung/Termin | Hausbesuche | Check-Up | Laboruntersuchung | Telefonsprechstunde | Urlaub | Bereitschaft/Notdienst | Rezepte/Überweisungen | KV-Karte | KK-Gebühr | Hausarztverträge | DMP
Ausführliche Informationen zu den Sprechzeiten Ihres Arztes finden Sie auf der Startseite durch Nutzung der Schnellübersicht
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Das Ärztehaus Bahnhofstraße ist außerdem jeden Samstag für Notfallbehandlungen in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Es ist jeweils ein Arzt des Ärztehauses anwesend.
Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, haben wir die Praxis als Terminpraxis organisiert.
Für vorhersehbare und planbare Untersuchungen, Gespräche und Behandlungen melden Sie sich bitte direkt in der Praxis oder telefonisch an. Wir sind bemüht, Ihnen dann einen Termin nach Ihren Wünschen und unseren Möglichkeiten zu geben.
Plötzlich Erkrankte werden natürlich auch ohne Terminvergabe untersucht und behandelt, müssen aber mit Wartezeiten rechnen.
Patienten mit Notfallerkrankungen versuchen wir ohne lange Wartezeiten zu behandeln. Dadurch kann es leider immer wieder auch zu Verzögerungen der fest vergebenen Termine kommen, insbesondere dann, wenn durch einen akut notwendigen Hausbesuch eine Unterbrechung der Sprechstunde notwendig wird.
Wegen der unterschiedlichen Spezialisierungen der beteiligten Ärzte werden einzelne Tätigkeiten nicht von allen Ärzten durchgeführt, dadurch können wir Ihnen aber ein sehr breites Leistungsspektrum anbieten. Ausführliche Informationen zum Leitungsspektrum Ihres Arztes finden Sie auf der Startseite durch Nutzung der Schnellübersicht
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Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, in unsere Praxis zu kommen, sind wir gerne bereit, Sie zu Hause zu besuchen.
Die Hausbesuche führen wir während der sprechstundenfreien Zeit durch. Bitte melden Sie Ihre Hausbesuchswünsche rechtzeitig an.
Während der Sprechstundenzeiten sind Hausbesuche nur in dringenden Notfällen und nach telefonischer Rücksprache mit dem betreuenden Arzt möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten allen Versicherten ab 35 Jahren im Abstand von 2 Jahren und allen Jugendlichen im 12. und 13. Lebensjahr die Möglichkeit einer gründlichen körperlichen Untersuchung einschließlich Blutzucker- und Cholesterinbestimmung sowie Urinuntersuchung. Hierdurch sollen schwerwiegende Erkrankungen oder Risikofaktoren frühzeitig erkannt werden.
Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Blutentnahmen erfolgen morgens zwischen 07.50 Uhr und 10.00 Uhr. Später abgenommenes Blut muss bis zum nächsten Tag im Kühlschrank gelagert werden, da das Blut vom Kurierdienst bereits um 11.00 Uhr abgeholt wird. Dadurch kann es in Einzelfällen zu Fehlbestimmungen kommen.
Bitte kommen Sie nüchtern. Ungesüßter Tee oder schwarzer Kaffee können vorher, Medikamente - außer blutzuckersenkende - sollen vorher zu sich genommen werden.
Falls eine Blutentnahme notwendig ist, bei der Sie nicht nüchtern sein brauchen, wie z. B. Quickwert-Kontrolle bei Marcumareinnahme, Schilddrüsenhormonbestimmung oder gynäkologische Hormonbestimmungen und Schwangerschaftsuntersuchungen können diese auch Montag- und Dienstagnachmittag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie auch hierzu einen Termin.
Urin- und Stuhlproben kennzeichnen Sie bitte mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum und geben Sie diese bis 10.00 Uhr im Labor ab. Bei den Urinproben benötigen wir sogenannten Mittelstrahlurin (der erste Teil des Urins wird verworfen, dann wird eine ca. 10ml große Urinprobe in das Probengefäß gegeben).
Falls Sie eine telefonische Beratung oder ärztliche Befundmitteilung wünschen, teilen Sie dies unseren Mitarbeiterinnen bitte mit. Sie werden dann nach Ende der Sprechstunde von Ihrem betreuenden Arzt zurückgerufen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ärzte während der Sprechzeiten nur im Notfall telefonisch zu erreichen sind.
Unsere Praxis ist das ganze Jahr hindurch geöffnet. Die Urlaubszeiten des betreuenden Arztes erfahren Sie in der Praxis.
Die Urlaubsvertretung ist durch die anderen Ärzte der Praxisgemeinschaft gewährleistet. Die Vertretung von Frau Neelsen erfolgt durch die umliegenden gynäkologischen Praxen und Krankenhäuser.
In akuten lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter der Notfallnummer 112 an, hier kann schnellstens ein Krankenwagen oder Rettungswagen und ggf. auch ein Notarzt bereitgestellt werden.
Für übrige Notfälle während der Sprechzeiten rufen Sie bitte die Praxistelefonnummer 04453/2661 oder 04453/2641 an.
Die Praxis ist montags, dienstags, und donnerstags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 18:00 geöffnet und telefonisch erreichbar. Mittwochs ist die Praxis von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr, freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.
In den übrigen Zeiten, das heißt montags, dienstags, donnerstags ab 18:00 Uhr sowie mittwochs und freitags ab 13:00 Uhr, an den Wochenenden und Feiertagen sowie Heilig Abend und Silvester ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Friesischen Wehde/Varel/Jade unter der Telefonnummer 04451 - 5044 zu erreichen.
Es ist jeweils ein Arzt aus den Praxen der Friesischen Wehde/Jade/Zetel erreichbar.
In der Mittagspause von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr montags, dienstags und donnerstags übernimmt jeweils ein Arzt unserer Praxis die Bereitschaft für Notfälle. Er ist unter der Telefonnummer 0152 - 21 38 35 83 zu erreichen.
Am Samstagmorgen zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr ist jeweils ein Arzt unserer Praxen in der Praxis anwesend und kann Notfallbehandlungen übernehmen. Ansonsten ist für gehfähige Patienten am Wochenende zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr und 16:00 Uhr und 18:00 Uhr ein Arzt für Notfallbehandlungen in der Nottfallpraxis des Vareler Krankenhauses anwesend.
Zu weiteren Notdienstinformationen beachten Sie bitte unsere Seite Notdienst
und die Seite Notfall
des St. Johannes-Hospitals Varel.
Rezepte für Medikamente, die seit längerer Zeit in unveränderter Form eingenommen werden, können telefonisch über die Telefonnummer 04453-2641 oder über unsere Fax-Nummer 04453-4375 bestellt werden. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der Online-Rezeptbestellung
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Da unsere Telefonleitungen häufig besetzt sind, haben wir einen Rezept-Anrufbeantworter installiert. Unter der Telefonnummer 04453-939717 können Sie unter Angabe ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums sowie Ihres behandelnden Arztes ihren Medikamentenwunsch äußern oder eine Überweisung bestellen. Die entsprechenden Formulare können am nächsten Tag ab 15.00 Uhr während der Sprechstundenzeiten Ihres Arztes in der Praxis abgeholt werden.
Da wir aus medizinischen und versicherungsrechtlichen Gründen verpflichtet sind, die Ausstellung sämtlicher Formulare genauestens zu überprüfen, kommen Sie bitte persönlich zum Abholen in die Praxis, damit Ihr behandelnder Arzt eventuelle Unklarheiten oder Fragen sofort klären kann. Mindestens einmal im Quartal muss ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen.
Rezepte für akut aufgetretene Beschwerden können nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden.
Falls Sie einen Facharzt außerhalb unserer Praxisgemeinschaft konsultieren möchten, lassen Sie sich bitte immer einen Überweisungsschein ausstellen. Nur dann ist es gewährleistet, dass Sie nicht noch einmal die 10,00 Euro Krankenkassengebühr zahlen müssen und dass wir einen Befundbericht erhalten, dessen Kenntnis häufig für die laufende Behandlung wichtig ist. Auch bei Renten- oder Versicherungsanfragen sind diese Facharztberichte für die korrekte Bearbeitung und Beantwortung notwendig.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, einschließlich Verlängerungen, dürfen von uns natürlich nur nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden.
Die meisten Krankenversicherungen haben ihre Mitglieder mit einer Versichertenkarte ausgestattet. Wir bitten Sie, die Versicherungskarte zu jedem Praxisbesuch mitzubringen.
Die darauf enthaltenen Ziffern sind für die Erstellung von Rezepten und Formularen notwendig, inzwischen ist es nicht mehr möglich, ohne Vorliegen der Krankenversicherungskarte gültige Rezepte auszustellen. Bitte denken Sie deshalb insbesondere am Anfang des Quartals (d. h. Anfang Januar, April, Juli und Oktober) daran, in jedem Falle die Chipkarte mitzubringen.
Der Gesetzgeber fordert seit einigen Jahren beim ersten Arztkontakt eines Quartals eine Krankenkassengebühr von 10,00 Euro. Trotz der damit verbundenen hohen Verwaltungsarbeit müssen wir diese 10,00 Euro ohne Abzug an die Krankenkassen weiterleiten.
Viele Krankenkassen befreien ihre Patienten inzwischen unter bestimmten Bedingungen von dieser Krankenkassengebühr. Jede Krankenkasse hat dabei andere Befreiungsvoraussetzungen, so dass sie sich diesbezüglich mit ihren Krankenkassenvertretern in Verbindung setzen mögen.
Die Krankenkassen sind seit Juli 2009 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge anzubieten. An diesen Verträgen können nur gut eingerichtete, qualifizierte Arztpraxen teilnehmen. In unseren Praxen sind sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an den Hausarztverträgen erfüllt. Frau Jansz, Frau Peter-Uebelhoer, Dr. Schulte-Güstenberg und Dr. Peter nehmen an den gängigen Hausarztverträgen teil.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine Verbesserung der Behandlung chronisch erkrankter Menschen gefordert. Dies soll durch sogenannte DMP gefördert werden.
Hierzu sind inzwischen DMP für Diabetes mellitus Typ II, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale und COPD (chronic obstructive pulmonary disease = chronisch obstruktive (verstopfende) Atemwegserkrankung) und Mammakarzinom eingerichtet worden. Hierbei sind regelmäßige Arzt-Patienten-Kontakte und entsprechende für die jeweilige Krankheit notwendige Untersuchungen in dreimonatigen Abständen geplant.
Die meisten Krankenkassen erlassen den teilnehmenden Patienten auch die Krankenkassengebühr von 10,00 Euro pro Quartal.
Frau Neelsen nimmt an dem DMP Mammakarzinom teil; Frau Jansz, Frau Peter-Uebelhoer, Dr. Schulte-Güstenberg und Dr. Peter an den Programmen für Diabetes, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale und COPD.
Ärztehaus
Zetel
Bahnhofstr. 11 - 15
26340 Zetel
Telefon: 04453/2661 und 2641
Fax: 04453/4375